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Was war jetzt noch mal der Energieausweis?


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In letzter Zeit kommt einem immer wieder der Begriff Energieausweis bzw. Energiepass zu Ohren. Aber was genau hat es damit auf sich? Muss ich als Mieter oder Hauseigentümer einen solchen besitzen?

Grundsätzlich steht fest, dass ab dem 1. Juli 2008 Immobilienbesitzer nach und nach den Energiepass vorlegen können müssen, wenn sie eine Wohnung oder ein Haus vermieten oder verkaufen wollen. Das muss nicht unbedingt ein Mehraufwand bedeuten, da schließlich Heizkosten zunehmend ein Argument für Mieter und Käufer sind. Sinn und Zweck dieser Aktion ist der Grundgedanke, dass die Bundesregierung und die EU planen bis ins Jahr 2020 den Ausstoß von CO² um 36 Prozent zu reduzieren. Die größten Einsparmöglichkeiten liegen vor allem im Bereich von Gebäuden. Der Energiepass soll Immobilienbesitzer zu energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen motivieren und vor allem zum Mitdenken und Mitmachen anregen.

So ein Ausweis besteht aus mehreren Seiten, wobei hier beispielhaft die interessanteste (Seite 2) mit dem berechneten Energiebedarf des Gebäudes abgebildet ist. Ein komplettes Musterexemplar ist hier einzusehen.

energieausweis.jpgUm das ganze noch ein wenig komplizierter zu machen wird zwischen einem bedarfsorientierten und verbraucherorientierten Ausweis unterschieden.

  • bedarfsorientierte Variante: Detaillierte und damit auch teurere Untersuchung des Energiebedarfs durch einen Experten – also, wie viel aus Öl, Gas, Fernwärme, oder Pellets gewonnene Energie das Haus verbraucht. Die Kosten liegen zwischen 200-300 Euro.

  • verbraucherorientierte Variante: Der anhand von Heizkostenabrechnungen einfach zu ermittelnde Verbrauch der bisherigen Bewohner. Die Kosten liegen zwischen 25-100 Euro.

Empfehlenswert ist die bedarfsorientiert Variante, da sie vom baulichen Zustand des Hauses und der Haustechnik ausgeht und einen guten Vergleich zwischen verschiedenen Gebäuden, unabhängig vom Verhalten der Bewohner, erlaubt. Der Pass gilt zehn Jahre und für alle Wohnungen eines Hauses. Des weiteren darf der Eigentümer die Kosten für den Ausweis nicht auf die Mieter umlegen.

Am Rande sollte jedoch auch erwähnt werden, dass kein Ausweis benötigt wird solange der Verkauf oder die Neuvermietung der Immobilie nicht geplant ist.

Die Experten, die diesen Pass ausstellen können sind z.B. Architekten, Innenarchitekten, Bauingenieure, Bautechniker, Gebäudeenergieberater – aber auch Schornsteinfeger, Maschinenbauer oder Elektrotechniker, die eine entsprechende Qualifikation nachweisen können. Die deutsche Energieagentur (Dena) hat zurzeit mehr als 21000 in ihrer Datenbank. Vielleicht ist ja direkt der passende dabei.

 


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